Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB).
- Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich.
- Mit der Bezahlung der Kursgebühr werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
- Die Kursgebühr muss zum Kursbeginn bezahlt sein, ansonsten wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,- € fällig.
- Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurück erstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) wird eine Gutschrift nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Eine Verwaltungspauschale von 10,- € wird in jedem Fall einbehalten.
- Rücktritt: Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn wird eine Pauschale von 20,- € einbehalten, bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen.
- Sämtliche Kurse der Schwimmschule Flipper Augsburg werden durch entsprechend qualifiziertes Personal betreut.
- Mit Abschluss des Vertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. Organschäden) hat und gesund ist.
- Ist ein Kind wegen Krankheit verhindert, an mehreren Unterrichtseinheiten teilzunehmen, so verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte zur Vorlage eines ärztlichen Attestes; andernfalls können die versäumten Stunden nicht an einen Ersatztermin nachgeholt werden. Weitere Einzelfälle können mit der Leitung der Schwimmschule besprochen werden. Ausnahme: FLIPPER-Club, dort gibt es keine Ersatz- oder Nachholstunden.
- Quereinsteiger haben keinen Anspruch auf Nachholstunden.
- Die Schwimmschule FLIPPER übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, welche die Kinder vor und nach der Schwimmstunde erleiden. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach der Unterrichtseinheit nicht ins Wasser gehen, um auch Störungen des Schwimmschulbetriebes zu verhindern.
- Die Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Ferien- und Sonderkurse haben 60 Minuten.
- Versäumt ein Kind eine Unterrichtseinheit, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten.
- Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Übungsleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden.
- Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
- Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Bei unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen greifen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.





